Verlustdeckel (nur im Altrecht)
Für die Pensionsberechnung für Personen, die bis zum 31. Dezember 1954 geboren sind, wird für Pensionen mit einem Stichtag ab dem 1. Jänner 2004 ("Neupension") eine Vergleichsberechnung unter Anwendung der am 31. Dezember 2003 geltenden Rechtslage durchgeführt ("Vergleichspension").
Ist die Neupension niedriger als die Vergleichspension, wird der Pensionsverlust mit einem bestimmten Prozentsatz gedeckelt.
Der Verlustdeckel betrug 5 Prozent im Jahr 2004, er hat sich in den folgenden Jahren um jeweils 0,25 Prozent erhöht, bis er 10 Prozent im Jahr 2024 erreicht hat.
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
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erstellt am 14.10.2025