Gleichbehandlungsanwaltschaft
Achtung:
Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) ist eine staatliche Einrichtung beim Bundeskanzleramt (BKA). Ihre Aufgabe besteht darin, das Recht auf Gleichbehandlung und Gleichstellung durchzusetzen, sowie vor Diskriminierung zu schützen.
- Kontakt zu Anwältinnen/Anwälten für die Gleichbehandlung und Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
Beispiel: Sie werden bei der Arbeit oder beim Zugang zum Arbeitsmarkt in der Privatwirtschaft aufgrund des Geschlechts belästigt oder diskriminiert. - Kontakt zu Anwältinnen/Anwälten für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt
Beispiel: Sie werden bei der Arbeit oder beim Zugang zum Arbeitsmarkt in der Privatwirtschaft aufgrund ihres Alters belästigt oder diskriminiert. - Kontakt zu Anwältinnen/Anwälten für die Gleichbehandlung ohne Unterschied des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen
Beispiel: Sie werden aufgrund Ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder Ihres Geschlechts beim Zugang zur Versorgung mit öffentlichen Gütern und Dienstleistungen (Zugang zu Restaurants, öffentlichen Verkehrsmitteln, etc.) diskriminiert. - Darüber hinaus gibt es vier Regionalbüros der Gleichbehandlungsanwaltschaft in Graz, Innsbruck, Klagenfurt und Linz die innerhalb ihrer regionalen Zuständigkeit für alle Diskriminierungsgründe und Bereiche zuständig sind
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Letzte Aktualisierung: 22.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich:
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
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erstellt am 14.10.2025