Gleichbehandlungsanwaltschaft

Achtung:

Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) ist eine staatliche Einrichtung beim Bundeskanzleramt (BKA). Ihre Aufgabe besteht darin, das Recht auf Gleichbehandlung und Gleichstellung durchzusetzen, sowie vor Diskriminierung zu schützen.

Das Team der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK)

Letzte Aktualisierung: 22.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung


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erstellt am 14.10.2025