Unterstützungen für Verbrechensopfer
Wann gelte ich als Verbrechensopfer und welche Rechte kommen mir zu?
- Allgemeines zu Unterstützungen für Verbrechensopfer
- Verbrechensopfer und ihre Rechte im Gerichtsverfahren
- Maßnahmen nach Gewaltanwendung
- Verständigung der Polizei
- Sofortiges Betretungsverbot zum Schutz vor Gewalt
- Verständigung der Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen
- Verständigung des Kinder- und Jugendhilfeträgers
- Verständigung der Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
- Einstweilige Verfügung durch das Bezirksgericht bei Gewalt in Wohnungen
- Einstweilige Verfügung durch das Bezirksgericht zum allgemeinen Schutz vor Gewalt
- Die strafrechtliche Verfolgung von Gewalttätern
- Pauschalentschädigung für Schmerzengeld
- Recht auf Trennung
- Beratung für Verbrechensopfer
- Beratungsstellen für Verbrechensopfer
- Sozialentschädigung für Verbrechensopfer ( Sozialministeriumservice)
Polizeinotruf: 133, Euronotruf: 112
Frauenhelpline: 0800 222 555
Gewaltschutzzentren: 0800 700 217
Männerinfo: 0800 40 07 77 (Krisenberatung)
Opfernotruf: 0800 112 112 ("Weißer Ring")
Letzte Aktualisierung: 12.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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erstellt am 14.10.2025