Mitnahme von Arzneimitteln
Das Mitführen von Arzneiwaren durch Privatpersonen ist grundsätzlich verboten. Dies gilt bei Reisen innerhalb der EU und bei der Einreise in die EU.
Ausnahmen
Personen mit Wohnsitz in Österreich dürfen Arzneimittel, die sie schon bei der Ausreise für ihren persönlichen Bedarf oder für ein mitreisendes Tier mit hatten, wieder nach Österreich mitbringen. Zusätzlich dürfen sie im Ausland erworbene Arzneimittel in einer Menge bis zu jeweils drei Arzneimittelpackungen mitnehmen.
Personen mit Wohnsitz im Ausland dürfen Arzneimittel, die sie während der Reise für sich selbst oder für ein mitreisendes Tier benötigen, mitführen.
Als Arzneiwaren gelten:
- Alle in österreichischen Apotheken erhältlichen Arzneimittel
- Pflanzliche Arzneimittel auf Grundlage eines oder mehrerer Wirkstoffe, die aus einer Pflanze oder Teilen von Pflanzen hergestellt wurden
- Homöopathische Arzneizubereitungen
- "Nahrungsergänzungsmittel": Vitamin- und Mineralstoffzubereitungen einschließlich Spurenelementen, die zur Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten, Leiden oder Symptomen verwendet werden.
Pflegeassistentin/Pflegeassistent gesucht
Suche ab November eine/einen Pflegeassistentin/Pflegeassistenten, da meine jetzige Assistentin in Pension geht.
Für Pflege und Betreuung in familiärer Atmosphäre. Ich bin Rollstuhlfahrer. Arbeitszeit bis zu 20 Wochenstunden, eventuell auch Samstag. Selbstständig oder über Agentur.
Kontakt:
Metz Karl, 3352 St. Peter/Au, Tel.: 0664 7347 8913, Mail: metz.karl57@gmail.com
erstellt am 14.10.2025