Fischen in Oberösterreich – Schonzeiten und Mindestfangmaße

Für verschiedene Fischarten gibt es in Oberösterreich mit Rücksicht auf deren Laichperioden Schonzeiten und Mindestfangmaße ("Brittelmaße"), die durch Verordnung festgelegt wurden. Wassertiere dürfen während der für sie festgesetzten Schonzeit nicht gefangen werden. Gelangen sie während der Schonzeit oder ohne das Mindestfangmaß erreicht zu haben in die Gewalt der Fischerin/des Fischers, müssen sie sofort in das Fischwasser zurückgesetzt werden.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion


Pflegeassistentin/Pflegeassistent gesucht

Suche ab November eine/einen Pflegeassistentin/Pflegeassistenten, da meine jetzige Assistentin in Pension geht. 
Für Pflege und Betreuung in familiärer Atmosphäre.  Ich bin Rollstuhlfahrer. Arbeitszeit bis zu 20 Wochenstunden, eventuell auch Samstag. Selbstständig oder über Agentur.

Kontakt:
Metz Karl, 3352 St. Peter/Au, Tel.: 0664 7347 8913, Mail: metz.karl57@gmail.com

erstellt am 14.10.2025