Überleitung der vorzeitigen in eine "normale" Alterspension
Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wird vorerst bis zum Regelpensionsalter ausbezahlt und geht anschließend, ohne Änderung der Höhe, in eine "normale" Alterspension über.
Wurden seit der Gewährung der vorzeitigen Alterspension weitere Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben, gebührt ein erhöhter Steigerungsbetrag unter Berücksichtigung der erworbenen Versicherungsmonate.
Pflegeassistentin/Pflegeassistent gesucht
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Metz Karl, 3352 St. Peter/Au, Tel.: 0664 7347 8913, Mail: metz.karl57@gmail.com
erstellt am 14.10.2025