Allgemeines zum Ablauf eines Zivilverfahrens

Verfahren vor Bezirksgerichten und vor Gerichtshöfen erster Instanz verlaufen nach ähnlichen Grundsätzen. Das Verfahren vor Bezirksgerichten ist jedoch etwas einfacher gestaltet. Auch gibt es im Zivilprozess besondere Verfahrensarten, die ein vereinfachtes Verfahren vorsehen.

Hinweis:

Neben den Verfahren im Zivilprozess werden vor den Zivilgerichten auch Außerstreitverfahren durchgeführt, die ebenfalls einem vereinfachten und flexibleren Ablauf folgen. Diese Außerstreitverfahren sind besonders für bestimmte, im Außerstreitgesetz ausdrücklich vorgesehene Angelegenheiten (z.B. einvernehmliche Scheidungen, Pflegschaftsverfahren, Verlassenschaftsverfahren) geeignet.

Jedes zivilgerichtliche Verfahren wird aufgrund einer Klage eingeleitet. Die Klage muss beim sachlich und örtlich zuständigen Gericht eingebracht werden.

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Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Zivilprozessordnung (Art. 5 ZPO).
Letzte Aktualisierung: 21.08.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion


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erstellt am 14.10.2025