Bundespräsident
- Allgemeines zum Bundespräsidenten
- Aufgaben und Kompetenzen des Bundespräsidenten
- Weiterführende Links
- Rechtsgrundlagen
Allgemeines zum Bundespräsidenten
Die Bundespräsidentin/der Bundespräsident ist Staatsoberhaupt und eines der obersten Vollzugsorgane, neben den Bundesministerinnen/Bundesministern, Staatssekretärinnen/Staatssekretären und Mitgliedern der Landesregierungen. Der Amtssitz der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten ist in Wien in der Hofburg.
Ausführliche Informationen zum Thema "Bundespräsidentenwahlen" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Das Amt der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten endet durch
- Zeitablauf (nach sechs Jahren nach der Angelobung, eine einmalige Wiederwahl ist zulässig) oder
- Tod oder
- Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (die Bundespräsidentin/der Bundespräsident kann wegen schuldhafter Verletzung der Bundesverfassung durch Beschluss der Bundesversammlung angeklagt werden) oder
- Volksabstimmung oder
- Verurteilung wegen bestimmter gerichtlich strafbarer Handlungen.
Die Bundespräsidentin/der Bundespräsident darf während ihrer/seiner Amtszeit keinen anderen Beruf ausüben und keinem allgemeinen Vertretungskörper (wie dem Nationalrat, Bundesrat oder Landtag) angehören.
Aufgaben und Kompetenzen des Bundespräsidenten
Die Aufgaben bzw. Kompetenzen der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten sind u.a.:
- Vertretung der Republik Österreich nach außen
- Abschluss von Staatsverträgen
- Oberbefehl über das Bundesheer
- Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers
- Angelobung der Bundeskanzlerin/des Bundeskanzlers, der Mitglieder der Bundesregierung und der Landeshauptleute
- Entlassung der gesamten Bundesregierung
- Einberufung der Bundesversammlung
- Ernennung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes
- Beurkundung des verfassungsmäßigen Zustandekommens der Bundesgesetze
- Erlassung von Notverordnungen
- Verleihung von Amtstiteln
- Begnadigungen im Strafrecht
- Gewährung von Ehrenrechten
Die Bundespräsidentin/der Bundespräsident ist ein Verwaltungsorgan, daher sind die von ihr/ihm gesetzten Rechtsakte Verwaltungsakte. Diese werden als Entschließungen bezeichnet.
Weiterführende Links
- Aufgaben und Rechte (Österreichische Präsidentschaftskanzlei)
- Wahl und Amtszeit (Österreichische Präsidentschaftskanzlei)
Rechtsgrundlagen
Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
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erstellt am 14.10.2025