RSa-Brief (rsa brief)

Sinnverwandter Begriff: blauer Brief

Ein RSa-Brief (Rückscheinbrief blau) ist ein behördliches Schriftstück, das nur der Empfängerin/dem Empfänger selbst zu eigenen Handen ("eigenhändige Zustellung") oder einer Person mit Postvollmacht  zugestellt werden darf. Ist das nicht möglich, muss in der nächsten Postfiliale hinterlegt werden.

Beispiel:

Die Verwendung eines RSa-Briefs muss gesetzlich angeordnet sein, zum Beispiel bei Erledigungen in Verwaltungsstrafsachen.

Letzte Aktualisierung: 07.05.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion


    Pflegeassistentin/Pflegeassistent gesucht

    Suche ab November eine/einen Pflegeassistentin/Pflegeassistenten, da meine jetzige Assistentin in Pension geht. 
    Für Pflege und Betreuung in familiärer Atmosphäre.  Ich bin Rollstuhlfahrer. Arbeitszeit bis zu 20 Wochenstunden, eventuell auch Samstag. Selbstständig oder über Agentur.

    Kontakt:
    Metz Karl, 3352 St. Peter/Au, Tel.: 0664 7347 8913, Mail: metz.karl57@gmail.com

    erstellt am 14.10.2025