Innehabung
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird "innehaben" häufig als "haben" bzw. als "besitzen" verstanden.
Wenn eine Person eine Sache zwar in ihrer (tatsächlichen) Macht oder Gewahrsame hat, aber nicht den Willen hat, sie als die ihre zu betrachten und zu behalten, ist sie juristisch gesehen Inhaberin der Sache.
Dagegen spricht man von Besitz, wenn eine Person zusätzlich zur bloßen Innehabung den Willen hat, die Sache als die ihre zu behalten.
Pflegeassistentin/Pflegeassistent gesucht
Suche ab November eine/einen Pflegeassistentin/Pflegeassistenten, da meine jetzige Assistentin in Pension geht.
Für Pflege und Betreuung in familiärer Atmosphäre. Ich bin Rollstuhlfahrer. Arbeitszeit bis zu 20 Wochenstunden, eventuell auch Samstag. Selbstständig oder über Agentur.
Kontakt:
Metz Karl, 3352 St. Peter/Au, Tel.: 0664 7347 8913, Mail: metz.karl57@gmail.com
erstellt am 14.10.2025