Staatsbürgerschaftsnachweis – Auslandsösterreicher

Allgemeine Informationen

Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Die Staatsbürgerschaft kann durch AbstammungVerleihung oder Anzeige erworben werden. Bei der Beantragung eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist der zuständigen Behörde der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft nachzuweisen.

Zuständige Stelle

Die österreichische Berufsvertretungsbehörde (BMEIA) – Österreichische Botschaft oder Österreichisches Generalkonsulat (nicht aber österreichische Honorarkonsulate). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Hauptwohnsitz. Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, können sich nach Belieben an jede Gemeinde oder jeden Magistrat wenden. Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben, können sich ausschließlich an jene österreichische Berufsvertretungsbehörde wenden, in deren Amtsbereich ihr Hauptwohnsitz liegt.

Erforderliche Unterlagen

Die Vertretungsbehörden können die Vorlage zusätzlicher Dokumente verlangen. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich vorab bei der Vertretungsbehörde

Ausländische Urkunden sind entsprechend den lokalen Bestimmungen beglaubigt oder mit Apostille versehen vorzulegen, sofern keine Beglaubigungsfreiheit mit dem jeweiligen Ausstellungsstaat besteht.

Kosten

  • Konsulargebühr:
    • 71 Euro
    • gebührenfrei für Kinder bis zwei Jahre

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 02.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten


Pflegeassistentin/Pflegeassistent gesucht

Suche ab November eine/einen Pflegeassistentin/Pflegeassistenten, da meine jetzige Assistentin in Pension geht. 
Für Pflege und Betreuung in familiärer Atmosphäre.  Ich bin Rollstuhlfahrer. Arbeitszeit bis zu 20 Wochenstunden, eventuell auch Samstag. Selbstständig oder über Agentur.

Kontakt:
Metz Karl, 3352 St. Peter/Au, Tel.: 0664 7347 8913, Mail: metz.karl57@gmail.com

erstellt am 14.10.2025