Schlichtungsstellen
Mit Hilfe einer Schlichtungsstelle kann eine außergerichtliche Einigung der streitenden Parteien erzielt werden. Schlichtungsstellen gibt es bereits in vielen Bereichen, wie beispielsweise im Bereich des Konsumentenschutzes oder des Mietrechts. Auch die Österreichische Notariatskammer und die Ärztekammer haben eine Schlichtungsstelle eingerichtet.
Im Nachbarschaftsrecht und im Mietrecht ist in bestimmten Fällen ein Schlichtungsversuch bei einer Schlichtungsstelle vorgeschrieben, bevor ein gerichtliches Verfahren durchgeführt werden kann.
Schlichtung in Verbraucherangelegenheiten
Finden die Parteien mit Hilfe der Schlichtungsstelle zu einer gemeinsamen Lösung, schließen sie in der Regel einen außergerichtlichen Vergleich ab. Andernfalls steht ihnen weiterhin der Rechtsweg offen.
Seit 9. Jänner 2016 gibt es für vertragliche Verbraucherstreitigkeiten mit österreichischen Unternehmen acht staatlich anerkannte Streitbeilegungsstellen. Nähere Informationen zu den staatlich anerkannten Streitbeilegungsstellen für vertragliche Verbraucherstreitigkeiten finden sich auf oesterreich.gv.at.
Weiterführender Link
Konsumentenportal: Konsumentenfragen.at (BMASGPK)
Rechtsgrundlagen
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG)
Pflegeassistentin/Pflegeassistent gesucht
Suche ab November eine/einen Pflegeassistentin/Pflegeassistenten, da meine jetzige Assistentin in Pension geht.
Für Pflege und Betreuung in familiärer Atmosphäre. Ich bin Rollstuhlfahrer. Arbeitszeit bis zu 20 Wochenstunden, eventuell auch Samstag. Selbstständig oder über Agentur.
Kontakt:
Metz Karl, 3352 St. Peter/Au, Tel.: 0664 7347 8913, Mail: metz.karl57@gmail.com
erstellt am 14.10.2025