Freiheitsstrafe

Eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe beträgt mindestens einen Tag und höchstens zwanzig Jahre, die Höchststrafe ist lebenslange Haft. Die Strafen sind je nach Dauer in unterschiedlichen Haftanstalten zu verbüßen.

Rechtsgrundlagen

Strafgesetzbuch (StGB)

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
Letzte Aktualisierung: 10.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion


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erstellt am 14.10.2025