Mitnahme von anderen Tieren und Pflanzen

Im Reiseverkehr innerhalb der EU-Länder dürfen Pflanzen und Tiere grundsätzlich nach Österreich mitgenommen werden. Es gelten besondere Regeln für Heimtiere. In den meisten EU-Ländern gelten jedoch strenge Bestimmungen bezüglich der Mitnahme gefährdeter Arten oder von aus Exemplaren solcher Arten hergestellten Erzeugnissen. Für die Mitnahme dieser Arten ist unter Umständen eine spezielle Genehmigung erforderlich. Auch in Österreich finden sich einige Tier- und Pflanzenarten auf der Liste der gefährdeten Arten.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) Nr. 2023/966 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen

Letzte Aktualisierung: 15.05.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion


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    erstellt am 14.10.2025