Gebrauchtwagen mit EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)

Wird in einem Mitgliedstaat ein Gebrauchtwagen (mit einer EU-Konformitätsbescheinigung) gekauft, kann der Ziel-Mitgliedstaat eine technische Kfz-Überprüfung verlangen. Dies jedoch nur dann, wenn eine solche Überprüfung unter vergleichbaren Umständen (Alter des Kraftfahrzeugs, Wiederzulassung etc.) auch beim Kauf von Gebrauchtwagen im Inland vorgeschrieben ist. Die Abkürzung CoC ist sehr gebräuchlich und bedeutet "Certificate of Conformity".

Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur


Pflegeassistentin/Pflegeassistent gesucht

Suche ab November eine/einen Pflegeassistentin/Pflegeassistenten, da meine jetzige Assistentin in Pension geht. 
Für Pflege und Betreuung in familiärer Atmosphäre.  Ich bin Rollstuhlfahrer. Arbeitszeit bis zu 20 Wochenstunden, eventuell auch Samstag. Selbstständig oder über Agentur.

Kontakt:
Metz Karl, 3352 St. Peter/Au, Tel.: 0664 7347 8913, Mail: metz.karl57@gmail.com

erstellt am 14.10.2025