Allgemeines zur Gleichbehandlung in der Arbeitswelt

Achtung:

Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

In einem Arbeitsverhältnis und in der sonstigen Arbeitswelt darf niemand aus Gründen

  • des Geschlechts,
  • des Alters,
  • der ethnischen Zugehörigkeit,
  • der Religion oder Weltanschauung oder
  • der sexuellen Orientierung

benachteiligt werden.

Hierbei gibt es eigene Regelungen für die Arbeitsverhältnisse in der Privatwirtschaft und für Dienst- und Ausbildungsverhältnisse im öffentlichen Dienst.

Gleichbehandlung und Freizügigkeit ( Your Europe)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 10.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung


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erstellt am 14.10.2025