Staatenlos

Als staatenlos gilt, wer unter nationalen Gesetzen keine Staatsbürgerschaft eines Staates besitzt.

Der Begriff der Staatenlosigkeit ist im Übereinkommen über die Rechtsstellung von Staatenlosen von 1954 definiert: Demnach gilt eine Person als staatenlos, wenn sie kein Staat aufgrund seines Rechtes als staatsangehörig ansieht.

Letzte Aktualisierung: 22.05.2025
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    erstellt am 14.10.2025