Stellungspflicht für Auslandsösterreicher

Die Wehrpflicht beginnt für männliche österreichische Staatsbürger mit dem 17. Geburstag und dauert grundsätzlich bis zum 50. Geburtstag, in Sonderfällen bis zum 65. Geburtstag.

Lebt der Stellungspflichtige ständig im Ausland, muss er sich baldmöglichst nach dem 17. Geburtstag bei der örtlich zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) melden. Die Stellung wird im Ausland grundsätzlich nicht durchgeführt. Übersiedelt der Betreffende jedoch später nach Österreich (Wohnsitzwechsel), muss er sich innerhalb von drei Wochen bei dem für seinen Wohnort zuständigen Militärkommando melden. Dieses fordert dann den Stellungspflichtigen auf, sich der Stellung zu unterziehen.

Letzte Aktualisierung: 14.05.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion


Pflegeassistentin/Pflegeassistent gesucht

Suche ab November eine/einen Pflegeassistentin/Pflegeassistenten, da meine jetzige Assistentin in Pension geht. 
Für Pflege und Betreuung in familiärer Atmosphäre.  Ich bin Rollstuhlfahrer. Arbeitszeit bis zu 20 Wochenstunden, eventuell auch Samstag. Selbstständig oder über Agentur.

Kontakt:
Metz Karl, 3352 St. Peter/Au, Tel.: 0664 7347 8913, Mail: metz.karl57@gmail.com

erstellt am 14.10.2025