Pfandrecht

Das Pfandrecht dient der dinglichen Sicherung einer gültigen Forderung, d.h. es gewährt der Gläubigerin/dem Gläubiger das dingliche Recht zur Hereinbringung der Forderung auf eine bestimmte Sache der Schuldnerin/des Schuldners.

Das Pfandrecht wird erworben durch

Beispiel:

Eine Gläubigerin/ein Gläubiger hat das Recht, auf die Liegenschaft einer Schuldnerin/eines Schuldners bis zur Höhe der im Grundbuch eingetragenen Summe zuzugreifen.

Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion


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    erstellt am 14.10.2025