Kriminalpolizei
Die Kriminalpolizei agiert in einer Doppelfunktion. Einerseits hat sie – laut Sicherheitspolizeigesetz – Straftaten zu verhindern oder zu beenden, andererseits ist sie nach der Strafprozessordnung auch mit der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten befasst.
Die ersten Ermittlungsschritte setzt die Kriminalpolizei meist aus eigenem Antrieb. Darüber hinaus wendet sich die Kriminalpolizei, wenn Anordnungen oder Genehmigungen erforderlich sind, an die Staatsanwaltschaft, auch wenn die Sache geklärt ist oder nicht geklärt werden kann. Die Staatsanwaltschaft ist der erste Ansprechpartner für die Kriminalpolizei.
Rechtsgrundlagen
- Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
- Strafprozessordnung (StPO)
Pflegeassistentin/Pflegeassistent gesucht
Suche ab November eine/einen Pflegeassistentin/Pflegeassistenten, da meine jetzige Assistentin in Pension geht.
Für Pflege und Betreuung in familiärer Atmosphäre. Ich bin Rollstuhlfahrer. Arbeitszeit bis zu 20 Wochenstunden, eventuell auch Samstag. Selbstständig oder über Agentur.
Kontakt:
Metz Karl, 3352 St. Peter/Au, Tel.: 0664 7347 8913, Mail: metz.karl57@gmail.com
erstellt am 14.10.2025