Siedlungsabfälle

Siedlungsabfälle sind Abfälle aus privaten Haushalten und alle anderen Abfälle, die in Beschaffenheit und Zusammensetzung denen aus privaten Haushalten ähnlich sind. Das bedeutet, dass auch Abfälle aus Unternehmen als Siedlungsabfälle gelten können.

Beispiele für Siedlungsabfälle sind:

  • Hausmüll
  • Abfälle aus der Reinigung von Schornsteinen
  • Speiseöle- und fette
  • Bestimmte Reinigungsmittel
  • Biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle
  • Bekleidung und Textilien
  • Altpapier
  • Glas
  • Sperrmüll

Für die Entsorgung von Siedlungsabfällen zuständig ist:

Letzte Aktualisierung: 03.06.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft


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erstellt am 14.10.2025