Geräte-Retter-PrämieDie Geräte-Retter-Prämie unterstützt als Nachfolgemodell des Reparaturbonus die Reparatur, das Service und die Wartung von Elektro- und Elektronikgeräten.
Allgemeine Informationen
Vorteile einer Gerätereparatur
Der Verbrauch an Materialien übersteigt die natürlichen Ressourcen, die die Erde den Menschen dauerhaft zur Verfügung stellen kann. Für eine langfristige Sicherung der Lebensgrundlagen ist es entscheidend, Konsum- und Produktionsmuster zu verändern. Wichtiger Teil einer nachhaltigen Wirtschaftsweise ist die möglichst lange und intensive Nutzung von Produkten. Neue Geschäftsmodelle wie etwa "mieten statt kaufen", sowie die Reparatur und regelmäßige Wartung von Geräten tragen dazu bei. Durch eine Reparatur, Service- und Wartungsleistungen wird die aufwändige Neuproduktion überflüssig. Rohstoff- und Energieressourcen sowie das Klima werden geschont und das Elektroschrottaufkommen reduziert.
Reparieren bringt zudem weitere Vorteile:
- Ein lieb gewonnenes Stück kann weiterhin genutzt werden.
- Reparatur-Know-how, handwerkliche Tradition und wertvolle Arbeitsplätze bleiben in der Region erhalten.
- Reparaturbetriebe und die heimische Reparaturszene werden gestärkt.
Förderungsaktion Geräte-Retter-Prämie
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) fördert mit der Geräte-Retter-Prämie die Reparatur, das Service und die Wartung von elektrischen und elektronischen Geräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden.
Seit 10. Dezember 2025 können sich Reparaturbetriebe als Partnerbetriebe registrieren. Privatpersonen können einen Bon für die Reparatur ihrer Elektro- und Elektronikgeräte ab 12. Jänner 2026 beantragen.
Betroffene
Die Reparaturförderung können Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich beantragen.
Voraussetzungen
Gefördert wird die Reparatur, das Service und die Wartung und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Das sind Geräte mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen. Der Schwerpunkt der Förderaktion liegt dabei auf klassischen Haushaltsgeräten, Werkzeugen, Geräten im Gesundheitsbereich sowie Computerbedarf und Unterhaltungselektronik (z.B. Kaffeemaschine, Wasserkocher, Waschmaschine, Innenleuchte, Fernsehgerät, Hi-Fi-Anlage, Laptop, Blutdruckmessgerät, Bohrmaschine).
Bons können nur für jene E-Geräte genutzt werden, die in der Liste der förderungsfähigen E-Geräte und Kosten enthalten sind. Die Liste finden Sie auf der Förderungswebsite geräte-retter-prämie.at.
Hinweis:Die E-Geräte müssen sich im Eigentum der antragstellenden Privatperson befinden und dürfen nicht geliehen oder gemietet sein. Ausgeschlossen sind zudem Reparaturdienstleistungen, für die ein Anspruch auf Ersatz von Dritten besteht (z.B. bei Versicherungen). Gleiches gilt für Reparaturen, Service und Wartung, die im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen durchgeführt werden.
Beispiele nicht förderungsfähiger E-Geräte und Leistungen finden sich auf der Website geräte-retter-prämie.at.
Fristen
Der erstellte Bon kann innerhalb von drei Wochen ab Ausstellung bei einem Partnerbetrieb eingelöst werden. Das Gültigkeitsdatum ist am Bon angeführt. Verstreicht diese Frist, verfällt der Bon. Danach kann jederzeit ein neuer Bon beantragt und eingelöst werden.
Die Anzahl der Bons, die von einer Person genutzt werden, ist grundsätzlich nicht beschränkt. Das heißt, es kann für alle E-Geräte, die einer Reparatur oder einer Wartung bedürfen, jeweils – hintereinander – ein eigener Bon gezogen und eingelöst werden.
Zuständige Stelle
Verfahrensablauf
Antrag
Geschäftsfähige Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich können ab 12. Jänner 2026 in wenigen Minuten einen Bon online auf der Website geräte-retter-prämie.at erstellen.
Einlösung
Der Geräte-Retter-Bon kann bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb digital oder ausgedruckt eingelöst werden. Der teilnehmende Partnerbetrieb überprüft die Gültigkeit des Bons über den QR-Code oder durch Eingabe der Bon-Nummer.
Pro Elektro- oder Elektronikgerät kann ein Bon beantragt werden, der für eine Reparatur, Service und Wartung und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden kann. Sobald dieser Bon bei einem teilnehmenden Reparaturbetrieb eingelöst wurde, kann neuerlich ein Bon beantragt und für ein weiteres E-Gerät eingesetzt werden
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung beträgt pro Bon 50 Prozent der förderungsfähigen Bruttokosten bis maximal 130 Euro für die Reparatur, Service- und Wartungsleistung und/oder bis zu maximal 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags.
Wird im Anschluss an einen Kostenvoranschlag, für den ein Bon eingelöst wurde, die Reparatur, eine Service- oder Wartungsleistung beauftragt, muss diese beim selben Betrieb durchgeführt werden.
Beim Partnerbetrieb ist der gesamte Rechnungsbetrag zu begleichen. Die Einreichung der Förderungsunterlagen erfolgt durch den Partnerbetrieb und der Förderbetrag wird direkt auf das bei der Bon-Erstellung angegebene Bankkonto der antragstellenden Person überwiesen.
Betragen die förderungsfähigen Reparaturkosten 160 Euro brutto, beträgt die Förderung 80 Euro. Betragen die Reparaturkosten 300 Euro brutto, beläuft sich die Höhe der Förderung auf den Maximalbetrag von 130 Euro.
Hinweis:Sollte sich die Kundin/der Kunde nach Ausstellung eines Kostenvoranschlags, für den bereits eine Förderung von maximal 30 Euro gewährt wurde, für die Reparatur dieses E-Geräts entscheiden, beträgt die maximale Förderung für diese Reparatur 100 Euro. In Summe beträgt die Förderung also maximal 130 Euro für Kostenvoranschlag und Reparatur ein und desselben Geräts.
Zusätzliche Informationen
Alle Informationen, das Informationsblatt mit den Förderungskriterien sowie alle Listen und Anträge finden Sie auf der offiziellen Förderungswebsite geräte-retter-prämie.at. Bitte beachten Sie auch die ausführlichen FAQs.
Bei Fragen: Kontaktformular für Privatpersonen