Kinderbetreuung in St. Peter/Au

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Strafregisterbescheinigung

Sinnverwandte Begriffe: Führungszeugnis, Leumundsnote, Strafregisterauszug

Die Strafregisterbescheinigung gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person oder bescheinigt, dass keine Verurteilungen für diese Person eingetragen sind.

Beispiel:

Die Strafregisterbescheinigung wird insbesondere für berufliche Zwecke (z.B. Gewerbeberechtigung) benötigt. Das gilt auch für die "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" sowie die "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung".

Letzte Aktualisierung: 19.05.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion