Kinderbetreuung in St. Peter/Au
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Erbschaftssteuer
Für Erbfälle nach dem 1. August 2008 fällt keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer mehr an. Bei Erbschaften oder bei unentgeltlichen Übertragungen (Schenkungen) von Grundstücken ist weiterhin die Grunderwerbsteuer (→ USP) zu entrichten. Es besteht ab diesem Zeitpunkt jedoch eine Anzeigepflicht bei Schenkungen (→ USP).
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer