Kinderbetreuung in St. Peter/Au
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Volljährigkeit
Mit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig.
Es besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.
Letzte Aktualisierung: 10.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion