Kinderbetreuung in St. Peter/Au
Alle Informationen zu den Kinderbetreuungseinrichtungen in St. Peter/Au erhalten Sie hier.
Todesbestätigung
Sinnverwandter Begriff: Totenschein
Die Todesbestätigung ist eine öffentliche Urkunde, in welcher der Tod einer Person bescheinigt wird. Sie wird in der Regel von der Sprengelärztin/dem Sprengelarzt ausgestellt und enthält die Personalien der Verstorbenen/des Verstorbenen, Ort und Zeitpunkt des Todes, die Todesart (natürlicher oder nicht-natürlicher Tod) und, wenn möglich, die Todesursache.
Hinweis
Ist die Verstorbene/der Verstorbene in einem Krankenhaus verstorben, wird der Tod durch die Leiterin/den Leiter eines Krankenhauses gemeldet.
Letzte Aktualisierung: 26. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion