Kinderbetreuung in St. Peter/Au

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Namensänderung: Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel

Wenn Sie im Besitz einer Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel sind, sollten Sie Ihren neuen Namen dem jeweiligen Verkehrsunternehmen bekannt geben. Die meisten Verkehrsunternehmen verlangen eine Kopie der Heiratsurkunde.

Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion