Kinderbetreuung in St. Peter/Au
Alle Informationen zu den Kinderbetreuungseinrichtungen in St. Peter/Au erhalten Sie hier.
Namensänderung: Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
Wenn Sie im Besitz einer Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel sind, sollten Sie Ihren neuen Namen dem jeweiligen Verkehrsunternehmen bekannt geben. Die meisten Verkehrsunternehmen verlangen eine Kopie der Heiratsurkunde.
Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion