Kinderbetreuung in St. Peter/Au

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Auslauf

Hunden muss mindestens einmal täglich, ihrem Bewegungsbedürfnis entsprechend, ausreichend Gelegenheit zum Auslauf gegeben werden.

Hunden, die vorwiegend in geschlossenen Räumen (z.B. Wohnungen) gehalten werden, muss mehrmals täglich die Möglichkeit zu Kot- und Harnabsatz im Freien ermöglicht werden.

Rechtsquellen

Letzte Aktualisierung: 31. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion