Kinderbetreuung in St. Peter/Au
Alle Informationen zu den Kinderbetreuungseinrichtungen in St. Peter/Au erhalten Sie hier.
Meldepflicht
- Wer eine Wohnung in Österreich bezieht, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
- Binnen drei Tagen nach Bezug der Unterkunft in Österreich muss die Anmeldung des Wohnsitzes erfolgen.
- Wer die gesetzliche Meldepflicht nicht erfüllt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 2.180 Euro) geahndet wird.
Letzte Aktualisierung: 25. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion