Kinderbetreuung in St. Peter/Au

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Fachkräftestipendium

Aktuelle Informationen zum Fachkräftestipendium: Geförderte Ausbildungen in Mangelberufen in den Bereichen MINT, Gesundheit/Soziales und Umwelt/Ökologie

Mithilfe des Fachkräftestipendiums werden Ausbildungen in jenen Bereichen unterstützt, in denen der Mangel an Facharbeitskräften besonders groß ist. Gefördert werden damit Ausbildungen in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie Gesundheit und Soziales. Über den MINT-Bereich sind auch technische Ausbildungen mit Umweltschwerpunkt förderbar. Im Bereich Gesundheit und Soziales können Ausbildungen in der medizinischen Assistenz, der medizinischen Verwaltung sowie in der Elementarpädagogik unterstützt werden. Für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe ist seit Jänner 2023 stattdessen das Pflegestipendium in Kraft. Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können außerdem Vorbereitungskurse auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (→ USP) in allen Lehrberufen mit Unterstützung des Fachkräftestipendiums absolvieren.

Ziel ist die Höherqualifizierung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern, um deren Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ebenso soll das Stipendium Personen, die in der Vergangenheit bereits Ausbildungen in den genannten Bereichen begonnen haben, die Möglichkeit bieten, diese durch Ergänzungsqualifikationen abzuschließen. Ausbildungen sind förderbar, wenn sie in der Liste förderbarer Ausbildungen des Arbeitsmarktservice (AMS) angeführt sind, spätestens am 31. Dezember 2025 beginnen und zur Gänze in Österreich absolviert werden.

Zielgruppe

  • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (für die Dauer der Ausbildung karenziert),
  • Arbeitsuchende und
  • Selbstständige, deren Gewerbe ruht

mit Wohnsitz in Österreich, die höchstens eine Ausbildung auf Niveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) aufweisen - das sind Abschlüsse unter Meister-, Fachhochschul- oder Hochschulniveau.

Voraussetzungen

  • 208 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige unselbstständige oder pensionsversicherungspflichtige selbstständige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre,
  • Bildungs- und Karriereberatung vor Antritt des Stipendiums und
  • gegebenenfalls erfolgreiche Aufnahmeprüfung.

Achtung

Das Fachkräftestipendium kann nur dann gewährt werden, wenn es Ergebnis eines vorangegangenen Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice ist. Achten Sie daher darauf vor einer geplanten Ausbildung frühzeitig einen Termin in Ihrer Regionalen Geschäftssstelle des Arbeitsmarktservice zu vereinbaren.

Förderbare Ausbildungen

  • Vollzeitausbildungen (mindestens 20 Wochenstunden)
  • mit einem formalen Bildungsabschluss
  • unter Fachhochschulniveau
  • in den ausgewählten Bereichen: Gesundheit/Soziales, Umwelt/Ökologie und MINT sowie für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss: Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung unabhängig vom Lehrberuf

Das Fachkräftestipendium kann für die Dauer der Ausbildung, insgesamt mindestens drei Monate und längstens drei Jahre gewährt werden. Der Ausbildungsfortschritt ist laufend zu belegen.

Hinweis

Die Liste der förderbaren Ausbildungen wird regelmäßig vom sozialpartnerschaftlich besetzten Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice überarbeitet und ist auf der Website des AMS abrufbar.

Seit September 2021 können Ausbildungen im Bereich Elementarpädagogik gefördert werden.

Die Berufsausbildungen zur Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz, die auslaufende schulische Ausbildung für Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege sowie Ausbildungen in Sozialbetreuungsberufen (Schwerpunkt Altenarbeit, Behindertenarbeit, Behindertenbegleitung, Familienarbeit) sind seit Jänner 2023 über das Pflegestipendium förderbar.

Stipendium

  • Das Fachkräftestipendium garantiert einen Mindeststandard in Höhe der Ausgleichszulage (Wert 2024: 38,60 Euro pro Tag) für die Dauer der Ausbildung (maximal drei Jahre). Arbeitssuchenden wird für die Dauer der Ausbildung die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) weiter gewährt, dies kann individuell ein höherer Tagsatz sein.
  • Bezieherinnen/Bezieher des Stipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
  • Rückzahlung, wenn die Nachweispflicht grob verletzt wird
  • Zuverdienstgrenze: ASVG - Geringfügigkeitsgrenze
  • Ausbildungskosten werden nicht übernommen. Ausnahme: Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können parallel eine Beihilfe zu den Kurskosten erhalten.

Das Fachkräftestipendium sichert den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Parallel zum Fachkräftestipendium werden keine weiteren Beihilfen des Arbeitsmarktservice oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung gewährt, mit Ausnahme der Kinderbetreuungsbeihilfe.

Eine geringfügige Beschäftigung parallel zum Bezug des Fachkräftestipendiums ist möglich. Taschengelder im Rahmen von mittels Fachkräftestipendium geförderten Ausbildungen sind nicht als Beihilfe für denselben Zweck und nicht als Einkommen aus selbstständiger oder unselbstständiger Beschäftigung zu werten.

Hinweis

Das Fachkräftestipendium kann grundsätzlich mit einer vorangehenden Bildungskarenz kombiniert werden, muss jedoch vor Antritt der Ausbildung beim Arbeitsmarktservice beantragt werden.

Weiterführende Links

Informationen zum Fachkräftestipendium inklusive Liste der förderbaren Ausbildungen (→ AMS)

Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft