Kinderbetreuung in St. Peter/Au

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Taufpate

Taufpatinnen/Taufpaten übernehmen moralisch-theologische Verpflichtungen gegenüber dem Täufling, nicht jedoch Verpflichtungen, die auf gesetzlicher Basis beruhen. Ebenso entstehen keine Rechte (etwa Sorge- oder Besuchsrechte).

Letzte Aktualisierung: 21. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion