Kinderbetreuung in St. Peter/Au

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Namensänderung: Finanzamt

Informieren Sie das für Sie zuständige Finanzamt (→ BMF) in Ihrem eigenen Interesse über Ihre Namensänderung. Meist genügt ein formloses Schreiben unter Angabe Ihrer Sozialversicherungsnummer. Eventuell kann das Finanzamt die Vorlage der Heiratsurkunde als Nachweis der Namensänderung verlangen.

Achtung

Wenn Sie eine Beihilfe vom Finanzamt (z.B. Familienbeihilfe) beziehen, sollten Sie Ihre Namensänderung unmittelbar melden. Ansonsten reicht es, wenn Sie die Änderung im Zuge der nächsten Arbeitnehmerveranlagung bekannt geben. Um etwaige Verzögerungen durch Unzustellbarkeit von Bescheiden zu vermeiden, ist es aber ratsam, die persönlichen Daten beim Finanzamt immer aktuell zu halten.

Wenn Sie selbstständig beschäftigt sind, müssen Sie eine Namensänderung innerhalb eines Monats unter Angabe Ihrer Steuernummer bei Ihrem Wohnsitz-Finanzamt melden.

Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion