Kinderbetreuung in St. Peter/Au
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Allgemeines zur Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension
Für die Gewährung einer Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- oder Erwerbsunfähigkeitspension ist ein Antrag notwendig.
Der Antrag gilt vorrangig als Antrag auf Leistungen der Rehabilitation.
Ein Anspruch auf eine Leistung aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit besteht dann, wenn
- kein Anspruch auf berufliche bzw. medizinische Rehabilitation besteht oder die Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation nicht zweckmäßig oder nicht zumutbar sind,
- die Berufsunfähigkeit, Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit mehr als sechs Monate lang andauert,
- eine Mindestzahl an Versicherungszeiten vorliegt,
- die Voraussetzungen für eine (vorzeitige) Alterspension noch nicht erfüllt sind.
Letzte Aktualisierung: 5. August 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz