Kinderbetreuung in St. Peter/Au
Alle Informationen zu den Kinderbetreuungseinrichtungen in St. Peter/Au erhalten Sie hier.
Sozialversicherung
- Besteht im Herkunftsstaat eine aufrechte Krankenversicherung, so bietet diese auch beim Aufenthalt in Österreich Versicherungsschutz. Die Europäische Krankenversicherungskarte muss mitgenommen werden.
- Besteht keine aufrechte Krankenversicherung im Herkunftsstaat, ist der Abschluss einer Krankenversicherung notwendig.
- Die studentische Selbstversicherung bietet unter gewissen Voraussetzungen einen vergünstigten Tarif.
- Werden die Voraussetzungen für die studentische Selbstversicherung nicht erfüllt, ist eine freiwillige Selbstversicherung möglich.
Letzte Aktualisierung: 25. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion