Kinderbetreuung in St. Peter/Au

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Verbot der Haltung bestimmter Tierarten

Allgemeine Informationen

Laut Gesetz ist das Halten von bestimmten Tierarten anzeigepflichtig (bspw. bei Wildtieren, die besondere Ansprüche an die Haltung haben) bzw. bewilligungspflichtig (bspw. bei der Haltung von Tieren im Zoo, im Zirkus, im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, bei Veranstaltungen).

Tipp

Die genauen Bestimmungen, Artenlisten und Ausnahmeregelungen sind im Tierschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen festgehalten.

Das Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere ist im § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt.

Zuständige Stelle

Zusätzliche Informationen

Detailliertere Auskünfte zum Thema erhalten Sie bei den zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz