Kinderbetreuung in St. Peter/Au
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Strafen bei Verstößen durch Jugendliche in Salzburg
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Verstoß |
Konsequenz |
Bei folgenden Punkten handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist: Verstoß gegen die Regelung bezüglich
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Mögliche Folgen bei Verwaltungsübertretungen:
Ersatzfreiheitsstrafen dürfen nicht verhängt werden. Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres sind bei Übertretung des Rauchverbots auch dann straffrei, wenn die Übertretung in der Öffentlichkeit erfolgt.
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