Studentische Selbstversicherung

Allgemeine Informationen

Ist kein anderer Versicherungsschutz gegeben, haben Studierende die Möglichkeit, sich zu einem begünstigten Tarif von derzeit 78,84 (Wert für 2026) Euro pro Monat selbst zu versichern.

Betroffene

Studierende die als ordentliche Hörerin/ordentlicher Hörer an einer:

  • Universität oder (Fach-)Hochschule
  • Theologischen Lehranstalt
  • Pädagogischen Akademie
  • Berufspädagogischen Akademie
  • Akademie für Sozialarbeit
  • Land- und forstwirtschaftlichen berufspädagogischen Lehranstalt
  • Fachhochschule oder
  • an einem österreichischen Konservatorium

gemeldet sind sowie jene die

  • einen Vorstudienlehrgang besuchen
  • zu einer Studienberechtigungsprüfung zugelassen sind
  • ein Studienabschlussstipendium haben
  • und in keiner gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind und ihren gewöhnlicher Aufenthalt im Inland haben,

haben die Möglickeit, eine Krankenversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasses (ÖGK) abzuschließen.

Voraussetzungen

  • Gesamteinkommen unter 15.000 Euro pro Kalenderjahr
  • Einhaltung der Anspruchsdauer (vorgesehene Studienzeit plus vier Semester)
  • Höchstens zwei Studienrichtungswechsel

Zusätzliche Informationen

Letzte Aktualisierung: 27.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung