Dieser Kurs gilt sowohl als Nachweis für die erfolgte Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen entsprechend § 6 der Führerscheingesetz-DV 1997, sowie als Nachweis für die erfolgte Ausbildung (im Ausmaß von mind. 16 Stunden) im Sinne § 40 AStV für betriebliche Ersthelfer.
Inhalte sind alle Maßnahmen der Ersten Hilfe:
- Unfallverhütung
- Grundlagen der Ersten Hilfe (Notruf, Basismaßnahmen)
- Leben retten (stabile Seitenlage, Wiederbelebung, Verschlucken, starke Blutung)
- Verkehrsunfall
- Erkrankungen (z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall)
- Verletzungen (Wunden, Knochen- und Gelenksverletzungen)
Der Kurs ist aufgeteilt in drei Blöcke:
- Samstag, 3. Oktober, 8 bis 17 Uhr
- Freitag, 23. Oktober, 16 bis 20 Uhr
- Freitag, 30. Oktober, 16 bis 20 Uhr